Ein kleiner Buchstabe bewirkt mit Blick auf Arbeitszeiten in Heimen Unglaubliches - ja Skandalöses. Weil gemäss Art. 3 lit.e (e = der vermeintlich "kleine" Buchstaben) des Arbeitsgesetzes die Regelungen zu den Arbeits- und Ruhezeiten nicht auf "Lehrer an Privatschulen sowie auf Lehrer, Fürsorger, Erzieher und Aufseher in Anstalten" anwendbar sind, sind lange Dienste, fehlende Pausen, Nachtpräsenzdienste mit pauschaler Abgeltung im stationären Bereich an der Tagesordnung. Aus diesem Grund hat der VPOD die Kampagne FAIRE ARBEITSZEITEN AUCH IM HEIM lanciert.
Im Kanton Zürich haben sich VPOD und KRISO zusammengeschlossen und die Vernetzung von Arbeitnehmer:innen, die von dieser Ausnahmeregelung betroffen sind anfangs 2023 gestartet. Inzwischen haben mehere Vernetzungstreffen stattgefunden.
Das nächste Vernetzungstreffen findet am 3. Juli 2023 um 19 Uhr beim VPOD (Birmensdorfer 67, Zürich) statt.
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