Warnen, bevor es zu spät ist! Die Präventionsmeldung als Gefahrenvorsorge

Alle Untersuchungen zeigen, dass die Arbeitswelt immer belastender wird. Aber muss das so sein? Oder was kann man dagegen tun?

Zunächst einmal ist es wichtig, sich einzugestehen, wenn es viel, wenn es zu viel wird. Appetitlosigkeit, ständige Müdigkeit, Schlafstörungen, der letzte Gedanke vor dem Einschlafen und der erste beim Aufwachen: die Pendenzen bei der Arbeit. Wenn solche Stressbelastungen länger anhalten, können sie verheerende Folgen für die Gesundheit haben. Es ist deshalb wichtig, die Symptome früh zu erkennen und zu handeln.

Aber wie? Angestellte haben ein im Arbeitsgesetz definiertes Mitwirkungsrecht. Und sie haben eine Meldepflicht: «Stellt ein Arbeitnehmer Mängel fest, welche den Gesundheitsschutz beeinträchtigen, so muss er sie unverzüglich beseitigen. Ist er dazu nicht befugt oder in der Lage, so muss er den Mangel unverzüglich dem Arbeitgeber melden.» (Arbeitsgesetz Verordnung 3, Art. 10, Absatz 2). Zentral an dieser Bestimmung ist das Wort «muss». Hier geht es also nicht um Mitwirkungsrechte, sondern um eine Meldepflicht der Angestellten. Wenn Mängel festgestellt, aber nicht gemeldet werden, können sich Angestellte mitschuldig machen, wenn es zu einem Unfall kommt. Denn nur bei einer Meldung können Vorgesetzte ihre Fürsorgepflicht wahrnehmen und etwas gegen die Belastung tun. Und wenn sie nichts tun, dann ist die Meldung die Grundlage dafür, am Schluss nicht selber schuld zu sein für ein Burn-out.

Da solche Belastungssituationen immer mehr zunehmen und um die Meldepflicht zu vereinfachen, hat die VPOD Sektion Zürich Kanton eine Präventionsmeldung erarbeitet und stellt diese zur Verfügung, wo immer in ihrem Zuständigkeitsbereich gesundheitliche Belastungssituationen auftreten und gemeldet werden sollen. Mit der Präventionsmeldung werden die Verantwortlichen auch zum Handeln aufgefordert. Mit einer Kopie der Präventionsmeldung an den VPOD kann sichergestellt werden, dass die Meldung dokumentiert ist für den Fall, dass etwas geschieht, wenn also beispielsweise eine Krankschreibung aus Belastungssituationen entsteht. Die Präventionsmeldung ist also im Interesse aller, der betroffenen Angestellten und der Direktion – wenn sie denn nicht abwarten will, bis tatsächlich ein Unfall eintritt.

Das Formular für Präventionsmeldungen wird jeweils auf den konkreten Betrieb angepasst. Wer daran interessiert ist kann sich gerne bei mir melden.