Vier Ferientage für Umkleidezeit

Von: Roland Brunner, VPOD Sektion Zürich Kanton

Und wieder ein Erfolg der Kampagne, die der VPOD Zürich vor zwei Jahren lanciert hat: Hirslanden-Mitarbeitende bekommen vier zusätzliche Ferientage.

Die Umkleidezeit ist in vielen Spitälern Anlass für Diskussionen. Für die Arbeit unabdingbar, wurde das Personal vielerorts trotzdem nicht dafür bezahlt. An immer mehr Orten ändert sich das. So ab 2021 auch bei der Hirslanden-Gruppe. Man «gewähre allen Mitarbeitenden, die sich aus betrieblichen Gründen für ihre Arbeit vollständig umziehen müssen, bis zu vier zusätzliche, bezahlte freie Tage», schreibt die Privatspitalgruppe in einer Mitteilung. Von der Pflege über die Reinigung bis zur Hotellerie werden alle Berufsgruppen einbezogen. Von der Regelung profitieren rund 80 Prozent der rund 10'000 Mitarbeitenden. Die Arbeitsabläufe und Pausen werden nicht tangiert und bleiben wie bisher.

Bei einem vollen Beschäftigungsgrad betrage die Entschädigung vier zusätzliche freie Tage. Bei einem reduzierten Arbeitspensum vermindere sich die freien Tage entsprechend. Die vier Tage stellen gemäss Hirslanden die «gruppenweite durchschnittliche Umkleidezeit» dar.

Die Lösung mit den zusätzlichen Ferientagen sei die «favorisierte Lösung der am Projekt beteiligten Mitarbeitenden-Vertreterinnen und -Vertreter aus verschiedenen Hirslanden-Kliniken» gewesen. Zudem würden so die die Arbeitsabläufe und Pausen nicht tangiert.

Die neue Regelung werde gruppenweit per 1. Januar 2021 eingeführt. Es gibt aber Ausnahmen: An den beiden Genfer Kliniken Clinique La Colline und Clinique des Grangettes werde die Lösung «zurzeit noch geprüft».

Der VPOD begrüsst den Schritt, aber...

Seitens VPOD begrüssen wir diesen Schritt vorwärts. Ob diese vier Tage den tatsächlichen Zeitaufwand für die «gruppenweite durchschnittliche Umkleidezeit» kompensieren, können wir allerdings nicht beurteilen und wir bezweifeln das, zeigen doch unsere Umfragen eine tägliche Durchschnittszeit von 15 Minuten, also fast zwei Wochen pro Jahr. Zudem ist die Umsetzung mit einer Pauschallösung weiterhin nicht konform mit den Bestimmungen des Arbeitsgesetzes, das eine Dokumentation der Arbeitszeit verlangt. Solange also die Arbeitszeit nicht erfasst wird bei Betreten des Spitals und endet bei Verlassen des Gebäudes, bleibt hier Klärungs- und Handlungsbedarf.

Aber wie gesagt: Immerhin wieder ein Schritt vorwärts und ein Erfolg unserer Kampagne «Umkleiden ist Arbeitszeit». Wer die Umkleidezeit fair und transparent regelt, erhöht seine Attraktivität als Arbeitgeber. Bei vielen Institutionen ist diese Erkenntnis leider noch nicht ganz angekommen. Bleibt zu hoffen, dass die Hirslanden-Reglung neue Bewegung in die Umkleidezeit-Kampagne und -debatte bringt.