Umkleiden wird Arbeitszeit! (Medienmitteilung)

Die Forderung des VPOD, dass Umkleiden Arbeitszeit ist, wird inzwischen kaum mehr bestritten. Erste Betriebe beginnen mit der Umsetzung.

AWA-Chef Bruno Sauter: Kontrollverlust oder Kontrollverweigerung?

Nach dem Staatssekretariat für Wirtschaft Seco und dem Zürcher Regierungsrat haben auch der Verband der Spitäler H+, der SBK und erste Spitäler den Grundsatz anerkannt, dass Umkleide­zeit als Arbeitszeit anzurechnen ist. Der Verband der Spitäler in der Schweiz H+ hält in einem brisanten Schreiben an die Spitaldirektoren, das der SonntagsBlick heute öffentlich gemacht hat, fest: „Mehrere konsultierte Juristen und das Seco teilen die Ansicht mit H+, dass angeordnete Umkleidezeit Arbeitszeit sei und in geeigneter Form abgegolten werden müsse. Eine generelle Empfehlung an die Spitäler, Kliniken und Pflegeinsti­tu­tionen, Umkleidezeiten als Arbeitszeit anzurechnen und diese auch zu bezahlen, macht H+ jedoch nicht.“ H+ will den Ball also möglichst flach halten: Keine flächendeckende Anerkennung der Umkleidezeit, also keine gesamtschweizerische Durch­setzung des Arbeitsgesetzes, sondern nur betriebliche Umsetzung, wo es sich nicht vermeiden lässt.

Schon im Februar gab die Zürcher Schulthess-Klinik bekannt, dass sie ab Anfang Jahr eine tägliche Umkleidezeit von 15 Minuten als Arbeitszeit anrechnet. Auch andere Spitäler haben sich bewegt und mit dem VPOD Kontakt aufgenommen und Gespräche geführt, wie und ab wann die Forderung umgesetzt werden soll. Mehrere Spitäler werden die Umsetzung in nächster Zeit bekanntgeben. Die Stadt Zürich hat gar beschlossen, die Frage der Umkleidezeit für alle städtischen Betriebe und Angestellten zu überprüfen, nicht nur für die Spitäler. Daniel Leupi, Vorsteher des Finanzdepartements hat das Personalmanagement beauftragt, eine Auslegeordnung zu machen.

Gleichzeitig können Mitglieder des VPOD weiterhin mit einer Vollmacht die Umkleidezeit für die letzten fünf Jahre einfordern. Bei einer Vollzeitanstellung macht das rund 2.5 Monatslöhne aus, die als Lohnforderung gegenüber dem Arbeitgeber erhoben wird. Die ersten 50 Lohnforderun­gen gegenüber dem USZ belaufen sich auf eine knappe Million Franken. Die höchste Einzel­forderung macht fast 30‘000 Franken aus. Ob diese Lohnforderungen vor Gericht durchgesetzt werden müssen oder ob eine aussergerichtliche Einigung möglich ist, hängt sicher in erster Linie davon ab, wie grosszügig die Angebote der Spitäler ausfallen, die Umkleidezeit anzurechnen. Viele werden ihre Klage zurückziehen, wenn das Angebot stimmt. Aber viele werden erst recht klagen, wenn ihr Arbeitgeber keinen angemessenen Vorschlag macht.

Um die korrekte Anwendung des Arbeitsgesetzes durchzusetzen und die Anrechnung der Umkleidezeit zu überprüfen, hat der VPOD schon letzten November die Arbeitsinspektorate des Kantons Zürich und das Amt für Wirtschaft und Arbeit AWA aufgefordert, ihre Aufgabe wahr­zunehmen. Bisher drückt sich das AWA unter FDP-Amtschef Bruno Sauter mit unverständlichen Ausreden davor. Der VPOD hat deshalb mit einem Schreiben an die Volkswirtschaftsdirektion (VD) des Kantons Zürich unter FDP-Regierungs­rätin Carmen Walker-Späh die unverzügliche Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen und die Kontrolle in der Praxis verlangt: «Der VPOD fordert, dass bis Ende März 2019 in allen öffentlichen und privaten Spitälern des Kantons Zürichs überprüft wird, ob Umkleidezeit als Arbeitszeit erfasst und entlöhnt wird. Wo dies nicht der Fall ist, verlangen wir den Vollzug der gesetzlichen Grundlagen.»

Für den VPOD ist klar, dass die Umkleidezeit bei betrieblicher Umkleidepflicht als Arbeitszeit gelten muss – nicht nur in Zürich und nicht nur in den Spitälern. Michèle Dünki-Bättig, Präsidentin der VPOD Zürich Sektion Kanton meint dazu: «Wenn nötig werden wir die Durchsetzung der Forderung bis vor Bundesgericht in Lausanne bringen. Wir werden den Ball nicht flach halten, sondern ihn ins Tor schiessen – für alle Angestellten in der Schweiz, die ein Recht darauf haben.»