BVK: Trotz sonniger Zahlen schattige Zukunft?

Von: Roland Brunner, VPOD-Sekretär Sektion ZH Kanton

Die kantonale Pensionskasse BVK wartet mit erfreulichen Nachrichten auf: Sie erreichte per Ende 2021 einen Deckungsgrad von 111,6 Prozent – der höchste Stand seit ihrer Privatisierung im Jahr 2014*. Weiterhin werden die Sparguthaben der aktiv bei der BVK Versicherten mit zwei Prozent verzinst. Angesichts eines Anlageertrags auf dem Vermögen der Versicherten von acht Prozent ist das jedoch eher bescheiden. Der VPOD erwartet weitergehende Massnahmen.

Die BVK schreibt in ihrer Medienmitteilung vom 27.1.2021 zum Jahresresultat, dass die effektiven Gutschriften je nach Alter 4 bis 5,2 Prozent ausmachen, weil zusätzlich die Alterssparguthaben aufgewertet würden. Bei dieser Darstellung verschweigt die BVK jedoch den Hintergrund dieser Aufwertungsgutschriften: Per 2022 werden die rentenbildenden Umwandlungssätze der Neurentner:innen einmal mehr gesenkt. Ein Beispiel: Hat die BVK einer versicherten Person mit Jahrgang 1957 noch letztes Jahr versprochen, dass sie bei Renteneintritt 2022 einen Umwandlungssatz von 4,82% erhalte, so beträgt er jetzt tatsächlich nur noch 4,67%. Das sind pro 100‘000 Franken Altersguthaben 150 Franken weniger (-3,2%).

Laut Angaben der BVK droht den Versicherten ab Alter 55 mit der Senkung der Umwandlungssätze bei Renteneintritt eine weitere Rentenkürzung von bis zu 2% – trotz Aufwertungsgutschriften. Das macht pro 100‘000 Franken erneut eine Rentenkürzung von bis zu rund 100 Franken aus.

Diese erneute Verschlechterung bei der BVK ist die Folge einer weiteren Senkung des technischen Zinssatzes von 2 auf 1,75% ab 2022. Der technische Zinssatz drückt die Annahme aus, mit wieviel Erträgen auf dem Ersparten der Rentenbeziehenden langfristig gerechnet wird. Wird mit tiefen Erträgen gerechnet, müssen die Umwandlungssätze gesenkt und/oder die Beiträge erhöht werden und das Alterssparkapital der Rentenbeziehenden nachfinanziert werden.

Diese Senkung des technischen Zinssatzes ist übereilig und überflüssig. Selbst gemäss den rigiden Vorgaben der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) wäre eine Erhöhung des technischen Zinssatzes angesagt. Gemäss Weisung der OAK BV ist die Obergrenze des technischen Zinssatzes nämlich von 1,98% im Jahr 2020 auf 2,17% 2021 angestiegen. Und es kann mit weiter steigenden Werten gerechnet werden.

Der VPOD erwartet, dass die Verschlechterung schnellstmöglich rückgängig gemacht wird und dass sich die BVK als grösste Pensionskasse bei der OAK BV dafür stark macht, die untaugliche starre Formel, mit der der technische Zins jährlich festgelegt wird, durch Vorgaben zu ersetzen, welche die Realitäten besser abbilden. Die OAK BV muss so die Voraussetzung schaffen, damit die Pensionskassen ihren Versicherten auf lange Frist zuverlässig die Renten garantieren können.


* Das gute Jahresergebnis der BVK ist umso höher zu bewerten, als die Pensionskasse bei ihrer Privatisierung mit schlechten Voraussetzungen und einer Unterdeckung gestartet ist. Die Arbeitgeber haben nur einen Teil ihrer Altschulden an die BVK beglichen, ein Korruptionsfall schüttelte die Kasse durch und sie hatte überhaupt keine Reserven. Zu unguter Letzt wurden die Arbeitgeber durch den Stiftungsrat ab 2017 auch noch von Sanierungsbeiträgen und damit ihrer alten Schuld entbunden.

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