Tertianum: Umkleidezeit jetzt!

Von: Roland Brunner, VPOD-Sekretär Sektion ZH Kanton

Laut Gesetz ist Umkleiden Arbeitszeit, wenn es im Betrieb erfolgen muss. In den Alters- und Pflegeheimen Tertianum gilt das aber immer noch nicht. Das muss sich ändern!

Viele Spitäler, Kliniken und Heime rechnen das Umkleiden zur Arbeitszeit und entschädigen diese Zeit.

Auch der Dachverband der Alters- und Pflegeheime Curaviva empfiehlt seit langem, die Umkleidezeit anzurechnen.

Im Tertianum gilt das aber immer noch nicht. Das muss sich ändern!

Unterschreibe den offenen Brief an das Tertianum. Umkleiden ist Arbeitszeit. Auch bei uns!

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