Von: Roland Brunner, VPOD-Sekretär Sektion ZH Kanton
Laut Gesetz ist Umkleiden Arbeitszeit, wenn es im Betrieb erfolgen muss. In den Alters- und Pflegeheimen Tertianum gilt das aber immer noch nicht. Das muss sich ändern!
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Viele Spitäler, Kliniken und Heime rechnen das Umkleiden zur Arbeitszeit und entschädigen diese Zeit.
Auch der Dachverband der Alters- und Pflegeheime Curaviva empfiehlt seit langem, die Umkleidezeit anzurechnen.
Im Tertianum gilt das aber immer noch nicht. Das muss sich ändern!