Lohnklage am ZAG abgewiesen

Von: Gabriel Meier, Sekretär VPOD-Sektion ZH Kanton

Vor wenigen Wochen haben wir darüber informiert, dass wir das Warten auf den Entscheid des Regierungsrates über unsere ZAG-Lohnklage satt haben. Vielleicht hat der Druck gewirkt, vielleicht war es Zufall: Kurz darauf hat der Regierungsrat entschieden und den Rekurs unseres Mitgliedes abgewiesen.

Die viel zu tiefe Lohneinstufung der Lehrpersonen an der ZAG von 2009-2013 war aus Sicht des Regierungsrates rechtens. Das Gremium versteckt sich dabei hinter einer ausführlichen juristischen Argumentation, die zwar juristisch wasserdicht sein mag, aber letztlich kein gutes Licht auf den Regierungsrat als Arbeitgeber wirft.

Dieses Ergebnis des Verfahrens ist enttäuschend. Der juristische Weg ist damit am Ende, da der VPOD in Absprache mit unserer Anwältin keinen Sinn darin gesehen hat, das Verfahren weiterzuziehen: Es war absehbar, dass es in einer weiteren Niederlage geendet hätte. Alles schlecht also? Nein! Der VPOD hat zwar das juristische Verfahren verloren für den Zeitraum von 2009-2013. Tatsache ist aber, dass die ZAG-Lehrpersonen seit 2013 den anderen Berufsschullehrpersonen gleichgestellt sind. Ausserdem haben wir gezeigt: Der VPOD als Gewerkschaft ist wachsam und bereit, die Rechte der Mitglieder auf allen Ebenen zu verteidigen. Auch wenn wir auf dem Weg hin und wieder eine Niederlage einstecken müssen: Auf lange Sicht kann der VPOD als starke Gewerkschaft nicht ignoriert werden.