Kündigungsschutz aufgeweicht

Von: Gabriel Meier, VPOD-Sekretär Sektion ZH Kanton

Der Kantonsrat hat die parlamentarische Initiative von Michael Zeugin (GLP) angenommen. Unter dem Deckmantel der «Modernisierung des Personalrechts» wurde die Pflicht für eine Bewährungsfrist vor Kündigungen gestrichen und die maximale Abfindungshöhe heruntergesetzt. Somit wurde der Kündigungsschutz aufgeweicht.

An der Sitzung vom 22. August hat der Kantonsrat relevanten Änderungen im Personalrecht zugestimmt. Damit treten die Änderungen ab 1. Oktober 2022 in Kraft. Insbesondere wurde die Bewährungsfrist vor einer Kündigung abgeschafft und die Höhe von Abfindungen wurde von maximal 15 auf 9 Monatslöhne herabgesetzt. Das heisst, dass der Kanton bei einer Kündigung aufgrund Leistung/Verhalten keine Bewährungsfrist mehr ansetzen muss, sondern eine Mahnung ausreicht. Die Höhe der Abfindungen betrifft vor allem langjährige Mitarbeitende: Bei einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses hat der Kanton in Zukunft weniger Spielraum, den Arbeitnehmenden durch eine ausreichende Abfindung Zeit zu geben, mit der Situation zurecht zu kommen und sich z.B. eine neue Stelle zu suchen. Der VPOD und die rotgrünen Parteien im Kantonsrat (SP, Grüne, AL) haben sich auf allen Ebenen gegen diese Verschlechterungen gewehrt (Link zur VPOD-Stellungnahme).

Einmal mehr schreckt der Regierungs- und der Kantonsrat nicht davor zurück, trotz Lehr- und Pflegekräftemangel die Arbeitsbedingungen des kantonalen Personals zu verschlechtern. Dass es zu wichtigen Teilen kantonale Angestellte waren, die während der Corona-Pandemie das Funktionieren unserer Gesellschaft sichergestellt haben, scheint keine Rolle zu spielen. Auch das allseits vernehmbare Jammern über den Fachkräftemangel hat offenbar nicht zu einem Umdenken geführt: Anstatt sich um Fachkräfte mittels guter Arbeitsbedingungen zu bemühen, werden weiterhin Verschlechterungen durchgewunken und stattdessen die angeblich mangelnde Arbeitsmoral und der Wunsch nach Teilzeitarbeit beklagt.

Im Rahmen von laufenden Verhandlungen zu kantonalen Anstellungsbedingungen fordert der VPOD Verbesserungen ein: Die beschlossenen Verschlechterungen müssen durch Verbesserungen an anderer Stelle ausgeglichen werden. Der VPOD kämpft weiter. Kämpfe mit, indem du in deinem Umfeld Kolleg:innen auf den VPOD ansprichst und sie überzeugst, Mitglied zu werden:

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