Umkleidezeit am Kispi

Im September letzten Jahres hat der VPOD die seit Jahren bestehende Forderung nach Anerkennung der Umkleidezeit als Arbeitszeit in die Medien gebracht. Das Zürcher Kinderspital Kispi war eines der ersten Häuser, die das aufgenommen und umgesetzt haben.

SonntagsBlick und andere Medien portierten die Forderung des VPOD, die Umkleidezeit als Arbeitszeit anzurechnen und zu entschädigen, da sie klar als Arbeitszeit gelten muss. Das Kinderspital Zürich (Kispi) nahm diese Forderung sehr schnell auf und suchte nach einer Lösung. Intern und unter Einbezug der Personalkommission wurde ein Vorschlag erarbeitet. Am 25. Januar 2019 erhielten wir erstmals Kenntnis davon, als wir zu einem Treffen ins Kispi eingeladen wurden. VPOD-Zentralsekretärin Elvira Wiegers und Regionalsekretär Roland Brunner nahmen den Termin mit Freude an. Seitens Kispi nahmen CEO Dr. oec. Markus Malagoli, der Ärztliche Direktor Prof. Dr. Michael Grotzer, die Direktorin Pflege und MTB Bettina Kuster, HR-Leiter Matthias Bisang und Martina Temperli, Präsidentin der Personalkommission am Treffen teil.

Die im Haus erarbeitete Lösung, die dem VPOD präsentiert wurde, sah so aus: Anrechnung der Umkleidezeit mit 15 Minuten pro Tag bei den Nachtdiensten. Bei den übrigen Dienstschichten beginnt und endet der Arbeitstag in der Garderobe und die Arbeit auf Station, in der Küche etc. erfolgt nach dem dortigen Eintreffen (wobei am Kispi die Überzeit ab der ersten Minute aufgeschrieben werden kann!). Für die Nachtdienste sprach das Kinderspital rund 2.5 zusätzliche Stellen und stellte in Aussicht, die möglicherweise aus der Änderung entstehenden zusätzlichen Mehrstunden zu überwachen. Das Kinderspital war sich bewusst, dass allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt einige Prozesse überarbeitet werden müssen. Der VPOD nahm positiv dazu Stellung, drängte aber auch darauf, die Umkleidezeit nicht über eine Verdichtung der Arbeitszeit (Übergabezeiten usw.), also auf Kosten des Personals umzusetzen.

Es wurde vereinbart, dass das Kispi das Personal informiert und wir nach ein paar Monaten eine erste Auswertung der Umsetzung machen, um Probleme zu besprechen und zu lösen.

Das Kispi teilte den Angestellten Anfang März dann mit:

„Nachdem die entsprechende Frage an einem anderen Spital aufgeworfen wurde, fordert der VPOD seit vergangenem Herbst sämtliche Spitäler auf, die Umkleidezeit der Arbeitszeit anzurechnen. Vor diesem Hintergrund hat die Geschäftsleitung die langjährige Praxis in nahezu allen Schweizer Spitälern hinterfragt und entschieden, dass am Kinderspital Zürich die Umkleidezeit ab 1. April 2019 an die Arbeitszeit angerechnet wird. Für Mitarbeitende mit Dienstkleidern beginnt und endet die Arbeitszeit somit ab 1. April 2019 in der Garderobe. Wo nötig wird die Dienst- und Arbeitsorganisation durch die Vorgesetzten angepasst.“

Der VPOD nahm mit einer Medienmitteilung dazu Stellung:

„Der VPOD begrüsst es, dass das Kispi damit die entsprechenden Forderung des VPOD erfüllt und die arbeitsrechtlichen Bestimmungen einhält. Das Kispi beweist damit, dass es vorausdenkt und nicht hinterherhinkt, wie dies in einigen Spitälern immer noch die Regel zu sein scheint.“

VPOD-Mitglieder am Kispi, die vorher schon eine Lohnforderung für die Umkleidezeit der letzten fünf Jahre erhoben hatten und die den VPOD mit einer Vollmacht zur Lohnklage ermächtigten, zogen ihre Forderungen daraufhin zurück.

Eineinhalb Monate nach Einführung der Anrechnung kontaktierte der VPOD seine Mitglieder im Kispi und das HR erneut, um erste Rückmeldungen einzuholen. Wir haben gefragt: „Wie erlebt ihr die Umsetzung der Umkleidezeit als Arbeitszeit? Gibt es aus deiner Sicht Probleme damit?» Die Rückmeldungen des Personals und des HR haben wir Ende Mai veröffentlicht.

Seitens Kispi und VPOD geht es nun darum, die Schwächen und Probleme der bisherigen Umsetzung zu analysieren und die Lösung zu verbessern. Ende August sieht das Kispi eine entsprechende interne Auswertung vor und wir sind zuversichtlich, dass im Herbst gemeinsam mit Personal und VPOD «das Modell Kispi» seine Kinderkrankheiten überwunden haben wird. Wo sonst als an einem Kinderspital sollten Kinderkrankheiten behoben werden können.